Bachhausen III - The Tobit Chronicles

Was bisher geschah...

Sehr geehrte Damen und Herren von der Tobit Software AG,
wir hatten vor einigen Monaten bereits einen regen Mailkontakt, den Sie, zu meinem großen Bedauern, zum Ende hin etwas einseitig mehr oder weniger beendet haben. Das fand ich sehr schade und da es nun neue Entwicklungen in der Sache Bachhausen gibt finde ich, wir sollten nochmal über alles reden. Falls Sie nicht mehr wissen sollten, worum es ging, hier eine kurze Zusammenfassung:
Herr Bachhausen führte eine Facebook-Seite, auf der er widerrechtlich, mit urheberrechtlich geschütztem Material, Werbung für sein Bühnen-Alter-Ego "Ammelie Mails-Kurz" machte. Mit Hilfe Ihres Produktes "Chayns" führte er auch eine mobile App unter diesem Namen, in der die Inhalte seiner Facebook-Seite ebenfalls dargestellt wurden.
Ihre Haltung in der Geschichte war, dass Sie jede inhaltliche Verantwortung ablehnen, da Chayns lediglich Facebook-Pages aggregiere, und ich mich doch bitte an Facebook wenden solle. Nun, ich halte diese Einstellung weiterhin für fraglich, vor allem, weil sie sich für mich inzwischen als Lüge darstellt.

Es ist nämlich so, liebe Tobit Software AG, dass Herr Bachhausen so viele Leute kopiert hat, die sich bei Facebook dann auch darüber beschwerten, dass seine Seite inzwischen gelöscht wurde. Nach Ihrer Aussage bin ich also davon ausgegangen, dass sich auch das Problem mit der App erledigt hat, musste allerdings heute mit einiger Überraschung feststellen, dass dem ganz und gar nicht so ist. In der App wird nämlich weiterhin urheberrechtlich geschütztes Material angezeigt, obwohl es bei Facebook inzwischen gelöscht wurde. Das legt den Verdacht nahe, dass Chayns nicht nur aggregiert, sondern Content auch selbst in irgendeiner Form speichert, was Sie, meiner Meinung nach, dann wohl doch zu einem Inhaltsanbieter macht, der Meldungen bezüglich des Urheberrechts nicht einfach ignorieren und auf FB abwälzen kann.

Sie scheinen immerhin inzwischen meinen Rat beherzigt und den Chayns-Apps ein Impressum  mit einem Disclaimer hinzugefügt zu haben, der Sie im Falle von Urheberrechtsverstößen schadlos hält. Dort heißt es, Stand heute:

Diese App ist fest mit der Facebook-Seite `Ammelie-Mails-Kurz` verbunden, die als Quelle für wesentliche Teile des Inhalts dient. Um dauerhaft rechtliche Dinge wirksam zu klären, bietet Facebook die Möglichkeiten, fehlerhafte oder rechtlich fragwürdige Seiten oder Beiträge zu melden.
Nun, diese Sache wurde sehr dauerhaft und extrem wirksam durch die Möglichkeiten von Facebook geklärt, indem die Löschung der Seite veranlasst wurde. Aber die App ist noch da und mit ihr auch die eigentlich gelöschten fraglichen Posts. Was nun, liebe Tobit Software AG?

Darüber hinaus bekam ich nach meinen ersten beiden Blogposts zum Thema Dirk Bachhausen extrem interessante Post. Twitterer @marcelseck zum Beispiel, hat den Netzwerkverkehr Ihrer App analysiert und dabei Indizien gefunden, die auf die Verwendung von Google Analytics hinweisen. Leider weist keine Ihrer tollen Sprüche-Apps (die nach kurzer Durchsicht IMHO allesamt gegen das Urheberrecht verstoßen) eine für die Analytics-Nutzung erforderliche Datenschutzerklärung mit der Möglichkeit des Widerspruchs auf. Für nähere Informationen besuchen Sie doch gern mal http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutz-bei-google-analytics-in-der-app-ios/. Sehr traurig, dass man ein so großes Softwareunternehmen erst auf seine rechtlichen Pflichten hinweisen muss. Und das sage ich Ihnen als ebenfalls gelernter Programmierer. Insbesondere von einem Anbieter von Mailservern hätte ich etwas mehr Rechtsbewusstsein im Bezug auf Inhalte erwartet. Vertrauensbildende Maßnahmen in so sensiblen Bereichen wie E-Mail gehen irgendwie anders.

Nun, liebe Tobit Software AG, Sie werden zwischen den Zeilen einige Fragen entdeckt haben, ich fasse Sie aber gern nochmal für Sie zusammen:
1. Speichert Chayns die Facebook-Einträge in einer eigenen Datenstruktur ab oder wird der Stand jedes Mal live abgefragt?
2. Wie kann ein Rechteinhaber seinen Content aus einer mit Chayns erstellten App entfernen lassen, wenn die verbundene Facebook-Seite nicht mehr existiert?
3. Bindet die Tobit Software AG oder der Seitenbetreiber selbst Google Analytics in die Chayns-Apps ein?
4. Warum enthalten Ihre Apps keine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die auf die Analytics-Verwendung hinweist?
und die letzte, und schon in meiner ersten Mail an Sie gestellte, Frage:
5. Warum weisen Sie in Ihren Chayns-Nutzungsbedingungen darauf hin, dass Apps bei Urheberrechtsverstößen gelöscht werden können, wenn sich dieser Passus in der Realität als sehr zahnloser Hund herausstellt?

Ich bin gespannt, welche Steine Sie den Rechteinhabern nun in den Weg zu ihrem Recht zu legen versuchen und weise Sie darauf hin, dass diese Mail in meinem Blog veröffentlicht wurde und ich Ihre Antwort ebenfalls dort veröffentlichen werde. Zu Ihrer Information, die ersten beiden Posts zu diesem Thema kommen inzwischen auf knapp 18.000 Aufrufe. Ich hätte das gern anders gelöst, aber da meine letzten 3 Mails ignoriert, beziehungsweise nur noch mit dem immer gleichen Verweis auf Facebook beantwortet, wurden, halte ich diesen momentan für den besten Weg auch eine vernünftige Antwort auf meine Fragen zu bekommen.

Herzlichst,
Ihr Rock Galore

PS: Wo wir grade dabei sind. Im Jahr 2014 ordnen viele Nutzer, mich eingeschlossen, ihre Mails nach Konversationen. Ihr David-Server verändert bei Antworten konsequent den Betreff, was diese Ordnung regelmäßig zerstört. Ändern Sie das doch mal. Bitte.

Kommentare

  1. Ein kurzes Update:
    Die Firma Tobit Software AG hat die App "Ammelie Mails-Kurz" inzwischen scheinbar aus dem AppStore sowie aus Google Play entfernt.


    Weiterhin erhältlich ist die App "Chayns" und die mit ihr erstellten, meiner Ansicht nach mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit gegen das Datenschutzgesetz verstoßenden, Apps, darunter auch die einiger namhafter Fußballclubs wie Schalke 04, Frankfurt, Köln, Wolfsburg und Mainz, aber auch die App "DMAX Shop" und, für die Twitterwelt vielleicht interessanter, die des Orion Versandes, um nur einige zu nennen.
    Da alle diese Apps mit Chayns erstellt wurden liegt der Verdacht nahe, dass auch hier Google Analytics eingesetzt wird ohne sich an die Datenschutzrichtlinien zu halten, es findet sich jedenfalls keinerlei Hinweis auf die Verwendung innerhalb einiger, stichprobenartig installierter, Anwendungen.


    Die Firma Tobit Software AG hat mich leider noch nicht mit einer Antwort beehrt, um meine oben geäußerten Bedenken zu zerstreuen oder auch nur eine meiner Fragen zu beantworten, aber es sind ja auch erst 3 Tage.


    Herzlichst, Ihr Rock Galore

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