Kunst kommt von Können

Sehr geehrter Herr Bachhausen,
auch wenn ich direkt zu Beginn kurz klarstellen muss, dass diese Floskel selten ferner der Realität benutzt wurde. Sie sind Mit-Inhaber der Kölner Maßkleidungsmanufaktur dikay51, Sie sind Vorsitzender einer Schützenbruderschaft, Sie engagieren sich auf Ihrer Google+-Seite gegen Pro Köln, was ein durchaus sympathischer Zug ist, und Sie treten als Travestiekünstler "Ammelie Mails-Kurz" auf. Ich habe großen Respekt vor Künstlern. Ich habe großen Respekt vor Menschen, die mit Ihrer Kreativität etwas bewegen, andere zum Nachdenken anregen oder sie einfach nur unterhalten. Vor Ihnen habe ich keinen Respekt, den Umkehrschluss dürfen Sie gern selbst ziehen.

Wenn Sie die ersten Zeilen aufmerksam gelesen haben, werden Sie eventuell im Subtext den einen oder anderen subtilen Hinweis auf eine gewisse Abneigung Ihnen gegenüber erkannt haben. Ich möchte Ihnen erklären, woran das liegt.

Ihr öffentlich einsehbarer kreativer Output geht gegen Null, wenn man vielleicht davon absieht, dass Sie auf Favstar gute Tweets finden und diese unfallfrei per copy & paste zu Facebook transferieren können. Das hindert Sie nicht daran, sich, vermutlich gegen Gage, auf Bühnen zu stellen. Beide Umstände zusammengenommen legen den Verdacht nah, dass sich auch Ihre Bühnenleistung auf das Erzählen fremder Witze beschränkt. Das ist völlig okay, so funktioniert Comedy, nur wird halt im Normalfall dafür bezahlt. Ja, Gagschreiber schreiben Gags, die andere Leute vortragen und bekommen dafür Geld. Ein verrücktes Konzept, in der Tat, aber es funktioniert.

Selbst wenn Sie keinen Ihrer auf Facebook geposteten Sprüche in Ihrem Programm verwerten, was ich keine Sekunde glaube, so machen Sie doch wenigstens Eigenwerbung damit, um gebucht zu werden, wodurch Sie wiederum Geld verdienen. Auch das ist völlig okay, so funktioniert Werbung, nur wird halt im Normalfall auch hier dafür bezahlt. Noch so ein verrücktes Konzept. Sie verdienen also mehr oder weniger direkt Geld mit der geistigen Arbeit anderer Leute, faktisch Texte und Fotos, die Sie kopieren und weiterverwerten ohne dafür zu bezahlen oder wenigstens zu fragen, Sie beweisen keinerlei Respekt vor anderen Leuten, ihren Ideen und ihren nachvollziehbaren Forderungen. Oh, und Sie löschen kritische Facebook-Kommentare. Das ist natürlich Ihr gutes Recht, nach meinem Gefühl unterscheiden Sie sich damit aber zumindest in diesen letzten beiden Punkten gar nicht so sehr von Pro-Köln. Aber das nur am Rande.

Tweets werden jeden Tag kopiert, auch kommerziell. Das ist schade, aber vermutlich nicht änderbar. Die Leute können halt nicht über den Tellerrand gucken. Ist ja alles nur Spaß und schadet ja keinem. Doch, tut es, aber ich erwarte nicht, dass Sie das verstehen. Meistens ärgert man sich nur darüber und nach ein paar Minuten hat die Timeline den Post fortgeschwemmt und man denkt nicht weiter darüber nach. Vermutlich wäre es auch bei Ihnen so gewesen, wenn ich Sie nicht darüber hinaus noch so unfassbar unsympathisch finden würde. Sie sind beleidigend, Sie lügen sehr offensichtlich, Sie verdrehen einfachste Rechtsgrundsätze und sind sogar noch der Meinung damit im Recht zu sein.

Sie behaupten, die Rechte an den Tweets anderer Leute zu besitzen, weil Sie im Gegenzug auch die Rechte an Ihren abgeben. Das ist falsch. Abgesehen davon, dass es einen solchen Passus in den Twitter-AGB nicht gibt, ist das Urheberrecht nach deutscher Gesetzgebung gar nicht übertrag- oder veräußerbar, er wäre also sowieso unwirksam. Informieren Sie sich dazu gern bei einem Anwalt. Twitter fordert von seinen Usern das Recht ein, die Tweets eines Jeden, innerhalb bestimmter Regeln, auf Partnerseiten zu veröffentlichen, ohne dass der User dafür Geld fordern darf. Diese Regeln werden durch das Urheberrecht definiert, erfordern also eine Quellenangabe, die laut Wikipedia nach § 63 UrhG deutlich, mit der genauen Angabe der Fundstelle anzugeben ist. Urheberrechtskonform ist demnach zum Beispiel das embedden von Tweets, was Facebook sogar automatisch macht, wenn man einen Tweet verlinkt.

Im Impressum auf der Webseite Ihrer Firma dikay51, heißt es unter dem Punkt Urheberrecht:

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Vielleicht lassen Sie sich von Ihrem Kompagnon, oder Ihrem Webmaster, noch mal erklären, wie das mit dem Urheberrecht genau funktioniert.

Ich bin Realist, Herr Bachhausen. Das "Vergehen" ist viel zu geringfügig, als dass irgendwer gerichtlich gegen Sie vorgehen würde. Mich eingeschlossen. Mir ist auch bewusst, dass ich Ihnen eine Bühne gebe, die Sie sonst nicht hätten, was viele für einen Fehler halten werden. Die blocken Sie halt einfach. Ich habe mich trotzdem dafür entschieden, weil Sie ja nur auf Favstar Ihre Gags zusammensuchen müssen und blocken deshalb gar nichts bringt. Ich weiß ebenfalls, dass Sie sich vermutlich auch durch diesen Blogpost nicht davon abbringen lassen werden, sich weiterhin die Ideen anderer Leute zu eigen zu machen. Aber wissen Sie was? Vielleicht wird dieser Post oft genug geteilt und zitiert, um googlesche Relevanz unter den Begriffen "dikay51", "Ammelie Mails-Kurz" oder "Dirk Bachhausen" zu erlangen. Vielleicht werden Sie durch diesen Post den einen oder anderen Job nicht kriegen, weil die Leute doch lieber einen Künstler mit eigener Kreativität buchen. Vielleicht gefällt es Ihnen nicht, wenn Menschen Ihren Firmennamen googlen (hatte ich dikay51 schon erwähnt?) und einen negativen Blogpost über den Inhaber finden. Vielleicht würde mir das schon reichen. Vielleicht passiert auch nichts von alledem, wer weiß das schon so genau. Voll schön dieses Internet, Herr Bachhausen, eine Wundertüte.

Aber egal was passiert, ich werde weiterhin aufwachen und wissen, dass alle, deren Ideen Sie gestohlen haben, auch an diesem Tag wieder kreativ sein werden. Und Sie - Sie sind eben weiterhin Sie und darauf angewiesen, anderen Leuten Ihre Witze klauen zu müssen. Armselig. Ich fordere Sie hiermit auf, all meine Tweets von Ihrer Facebookseite zu entfernen oder mit einer vernünftigen Quelle zu versehen. Falls Sie Gesprächsbedarf haben oder Hilfe beim Finden benötigen, finden Sie rechts oben einen "Schreiben Sie mir"-Link und etwas weiter unten eine Kommentarfunktion.

Herzlichst,
Ihr Rock Galore

PS: Interesse am weiteren Verlauf der Geschichte? Lesen sie gern auch Teil 2 meines beliebten Bachhausen-Zyklus.

Kommentare

  1. *amüsiert guck*

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  2. Ich habe niemals auch nur im Ansatz die "Urheberrechte" an fremden texten zu haben, sofern sie überhaupt die Schöpfungshöhe erreicht hätten.
    Wenn man also die Fehler in ihrem text und die falschen Behauptungen ignoriert, reicht es immer noch für ein "ausreichend" auf Grund ihrer Rechercheleistung.

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  3. Zur Ergänzung: Man kann mich nciht gegen geld buchen, da ich ausschlkießlich ehrenamtlich Auftrete.

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  4. Und zu guter letzt: 3 mal hat man versucht juristisch gegen mich vorzugehen. 3 mal war meine Auslegung der Twitter-agb korrekt und die Veranlasser haben teures Geld für ihren und meinen Anwalt bezahlt...

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  5. @Dirk Bachhausen:disqus irgendwie habe ich eine derartige Reaktion erwartet. Man man man, halt dich einfach einmal nur fuer 10 Minuten die Finger still... steck sie dir wohin wo nicht die Sonne scheint und reite dich nicht tiefer in die braune Masse. 2.5mm Selbstreflektion wuerden schon genuegen um endlich mal einzusehen dass du in einer Tour einen Tinnef von dir gibst, der mich jeglichen Anstand vergessen laesst und nun so einen Kommentar produziert!

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  6. Ui, das waere dann damit die ersten Grundsatzurteile zu geklauten Tweets in Deutschland. Seltsam, dass davon niemand in dieser Twitter-Blase was davon mitbekommen hat. Ich will mal ganz direkt auf meinen vorherigen Beitrag verweisen oder soll ich gleich den "Bachhausen machen" und diesen noch einmal hier reinkopieren?

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  7. Was Sie sicherlich belegen können...

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  8. Gut, ich besitze das Urheberrecht an einigen Ihrer Posts und es sieht die Nennung der Quelle vor. Bitte sorgen Sie dafür. Vielen Dank im Voraus.

    PS: Teilen Sie mir bitte gern auch weitere "falsche" Behauptungen mit. SEO-technisch ist ein persönlicher Kommentar ihrerseits Gold wert.

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  9. Diese Urteile würden mich auch interessieren. Dann können wir die Diskussion ja ein für alle mal aus der Welt schaffen! Sind Sie bereit weitere Informationen dazu beizutragen?

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  10. Also ich weiss ja nicht. Wenn man schon drei mal juristisch gegen mich vorgehen wollte, weil ich anderen Menschen die Ideen klaue und so verwerte, als wären die meiner Gedanken entsprungen, dann gebietet mir ein Anstand und mein Gewissen, dass ich darüber nachdenke, mein Verhalten diesbezüglich zu ändern.


    Ein Dirk Bachhausen hingegen feiert diesen Umstand und "guckt amüsiert".


    Mehr muss man dazu gar nicht mehr sagen.

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  11. Marie von den Benken27. April 2014 um 19:09

    Ja bitte. Jetzt haben Sie es gesagt, nun ist es in der Welt, Herr Bachhausen. Ich hoffe, Sie werden dieses eine mal davon absehen, gebetsmühlenartig Lügen, Unterstellungen (und auch Beleidigungen, das darf ja auch mal gesagt werden) von sich zu geben, sondern unterstreichen Ihre Behauptungen mal mit Fakten. Die einzigen Fakten, die mir bislang bekannt sind, ist dass Facebook die Tweets, die Sie bei mir geklaut haben, alle umgehend systemseitig gelöscht hat, womit die Bewertung zur Verletzung des Urheberrechts ja schon mal eine gewisse Tendenz zeigt. Und dass Sie fortlaufend die Twitter AGB fälschlicherweise so auslegen, dass Sie alleine durch ihr Dasein auf Twitter und die Akzeptanz der entsprechenden AGB das Recht eingeräumt bekommen, Tweets anderer Nutzer zu kopieren. Was natürlich ausgemachter Blödsinn ist. Dafür muss man nicht mal ein zweitklassiger Maßhemdschneider mit kurz vor der Insolvenz stehendem Unternehmen sein. Noch nicht mal Jura müsste man dafür studiert haben. Aber ich bin keine Juristin, daher erspare ich uns allen hier weitergehende Interpretationen.

    Wenn Sie sich daher, das ist meine grosse Bitte, weniger darauf beschränken würden, junge Frauen im Internet als Nutten zu beschimpfen (https://twitter.com/Adama/status/460073987599777792), sondern eher darauf, Ihre Behauptungen hinsichtlich der Lizenz, die Sie an unseren Tweets haben (https://twitter.com/Adama/status/302168310236205056) und den entsprechenden Urteilen zu Ihren Gunsten auch zu belegen, wäre mir sehr geholfen.


    Wie Sascha Pallenberg ja bereits erwähnte, wären die von Ihnen postulierten drei Gerichtsurteile, bei denen festgestellt wurde, dass Sie ohne Nennung der Autoren, ohne Vergütung und ohne Erlaubnis der ursprünglichen Verfasser deren Tweets weiterverbreiten, veröffentlichen und nutzen dürfen, weil das in den Twitter ABGs erlaubt wird, sensationelle Präzedenzfälle, die sofort dafür sorgen würden, dass die gesamte Nation sich bei Ihnen entschuldigen müsste.

    Ich bin daher sicher, dass Sie nichts lieber tun, als diese schon wirklich interessante Behauptung umgehend zu belegen, vor allem um sich nicht mit einer weiteren hanebüchenen Lüge noch weiter in einen Sumpf aus Lügen, Beleidigungen, Urheberrechtsverletzungen und Peinlichkeiten geritten zu haben.

    Andernfalls reiht sich Ihr Beitrag nur ein in eine Orgie von Lächerlichkeiten, die aber nun endlich eine "Schöpfungshöhe" erreicht haben, um mal eine von den wenigen Vokabeln zu nutzen, die Sie in Ihren Kommentaren hier irgendwo raus kopieren mussten und die daher nicht mit einem Rechtschreibfehler versehen ist, bei der Sie nicht mehr schadlos bleiben werden. Aber das würde dann sicher an anderer Stelle noch diskutiert werden.

    Ich bin froher Erwartung auf die Belege und wünsche noch einen schönen Sonntag.)



    Herzlichst,
    Marie

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  12. ich behaupte nirgends, das die Texte von mir wären... lesen sie mal genau...

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  13. da ich keine Tweets klaue gibt es da nichts zu kopieren...

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  14. freundlicherweise haben sie die Nutzungsrechte an ihren Tweets abgetreten. Und zum SEO: CHINA->Sack->Reis

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  15. Ja, im Rahmen des Urheberrechts, das eine Nennung der Quelle vorsieht. Bitte sorgen Sie dafür. Vielen Dank im Voraus.

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  16. So. Jetzt hat sich jeder mal eine runde blamiert. Und das Thema ist jetrzt für mich auch durch. Alle paar Monate gibt es einen "Aufschrei", weil die Leutre nicht lesen, was sie anklicvken. Mein Sonntag neigt sich dem Ende zu. Mein Urlaub auch.

    Ihr könnt Euch hier gerne noch stundenlang in Pöbleiein, Beleidigungen oder faschen Behauptungen ergehen.

    Um es mit den Worten des Autors dieses Artikels voller Fehler und falscher Aussagen auszudrücken:

    Für den SEO:

    China->Sack->Reis...


    Ich wünsche Euch allen noch viel Spaß mit Eurem Blutdruck und lehne mich wiedermal amüsiert über das getzwitschere im Netz zurück und genieße den Sonntag Abend...

    Euer Dirk

    P:S.: Für die Show heute abend gibt es leider keine Karten mehr. Aber so manches von Euren lustigen Behauptungen werde ich auf der Bühne verwenden...

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  17. @Dirk Bachhausen:disqus ich bin mir sicher, dass wir den Sack Reis noch ein wenig dicker machen und prominenter platzieren koennen. Ick freu mir ;)

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  18. Lesen SIE mal genau. Ich schrieb "die Ideen SO VERWERTEN", als wären es die Eigenen. Würden Sie ehrlich zu Ihren Lesern der Kunstfigur "Ammelie" auf Facebook sein, würden Sie auf diesem Profil explizit darauf hinweisen, dass die Sprüche nicht von Ihnen sind - oder die Orginalverfasser nennen. Sie behaupten aber eben auch nirgends, dass die Texte NICHT von Ihnen sind. Und bedienen sich ungeniert.

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  19. Da ich sie nicht klaue ist das schon wieder eine falsche Behauptung...

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  20. Sie wollen gehen, ohne Belege zu liefern? Das kam jetzt aber unerwartet.

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  21. Marie von den Benken27. April 2014 um 19:36

    Auch das ist natürlich Müll, mein lieber Herr Bachhausen. Facebook löscht nichts ungeprüft. Das wäre auch fahrlässig. Ich könnte dann ja zum Beispiel behaupten, alle Gags von Mario Barth sind von mir. Okay, das würde niemand freiwillig behaupten, ausser Sie vielleicht, aber damit würde ich dann ja die Facebook-Seite von Mario Barth still legen. Sie merken sicher selber, dass das Blödsinn ist.

    Im Gegenteil (und ich habe das Prozedere ja bereits durchführen lassen): Facebook prüft sehr genau, ob die Urheberrechte verletzt wurden. Dies muss eindeutig durch die Originalquelle belegt werden. Sie würden das vielleicht wissen, wenn Sie jemals etwas veröffentlicht hätten, bei dem Sie tatsächlich der Autor waren.

    Dennoch können Sie den Facebook-Prozess zur Feststellung von Urheberrechten gerne einmal live nachvollziehen. Und zwar hier: https://www.facebook.com/help/contact/208282075858952.

    Es wird Ihnen schnell klar werden, dass man keinesfalls einfach etwas bei Facebook löschen lassen kann.

    Aber das ist auch nur wieder ein weiterer Nebenkriegsschauplatz. Wir wissen doch nun alle, wie Sie aus der Nummer schnell und ruhmreich raus kommen: Legen Sie die Urteile vor. Belegen Sie Ihre wahnwitzigen Behauptungen, ein Deutsches Gericht hätte Ihnen aufgrund der Twitter AGB die Nutzung an allen Tweets erlaubt. Zeigen Sie die Dokumente. Waschen Sie sich rein und holen Sie sich ein riesiges "Sorry" - von mir als aller erster. Ich verspreche, ich werde einen hohen Geldbetrag spenden, an eine Organisation Ihrer Wahl, wenn Sie diese Urteile belegen können.

    Ich warte weiterhin freudig auf diese Beweise.

    Herzlichst,

    Marie

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  22. das steht explizit genau so im Impressum. Bitte genau lesen...

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  23. @Dirk Bachhausen:disqus und ich werde nicht muede genau das zu behaupten. Die Tweets sind geklaut. Der Kujau hat ja Picasso immer nur interpretiert, oder? ;)

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  24. Und wieder falsch liebe Marie. Man nehme das Onlineformular bei facebook und behauptet dort "an eides statt", das man der Autor ist. Der LInk zum Original ist nur ergänzend. Facebook prüft da gar nichts.... *seufz*
    Ließt den wirklich NIEMAND VORHER bevor alles anklickt?

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  25. Oh, das ist lieb. Aber auch die ganze Wahrheit erzählen, ja?

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  26. About
    Ich darf mich kurz vorstellen? Meine Name ist Ammelie Mails-Kurz. Chefsekretärin aus Leidenschaft. Kennen Sie Leidenschaft? Ein kleiner Ort bei Leverkusen... Und für die meißten Sprüche gilt: Quelle: Twitter / Internet!!!"

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  27. Ich habe schon mehrere Beiträge bei Facebook entfernen lassen. Jedoch wurde bei zwei Fällen nichts entfernt, weil bei der Überprüfung behauptet wurde es würde nicht genug Schöpfungshöhe bestehten. Ich muss Ihnen also widersprechen.

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  28. Oh. Funktioniert das auch mit Autos?
    "Ja, das ist mein Lamborghini!"
    "Haben Sie den Schlüssel?"
    "Nein."
    "Ach, nicht so wichtig, der ist nur ergänzend. Gute Fahrt."

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  29. Marie von den Benken27. April 2014 um 19:53

    Nun, Sie behaupten nun, Facebook würde alles löschen, bei dem jemand behauptet, es wäre von ihm, ohne dies zu prüfen. Das ist völliger Schwachsinn, aber es passt natürlich optimal in die Kollektion von Ihren Behauptungen, Twitter hätte Ihnen Lizenzen an den Tweets aller Twitternutzer gegeben. Es wird nicht wahrer, wenn man es 20 mal wiederholt.


    Ich appelliere erneut: Sie selber sprachen von 3 Urteilen. Erlösen Sie die Welt. Steigen Sie als glorreicher Held vom Olymp des Social Webs und weisen Sie uns alle, die wir uns ein wenig um Gerechtigkeit, Urheberrecht, Stil, Sprache und Moral scheren, in die Schranken. Geben Sie uns die Beweise. Das Netz wird danach ein anderes sein. Wahrscheinlich muss Twitter sogar seine AGB ändern. Sie wäre über Nacht das, was Sie immer schon sein wollten, seit Sie in schwarzer Speedo Badehose auf dem Balkon eines Sozialbaureihenhauses in der Nähe von Köln über Ihr Können als Comedian ein TV-Interview gegeben haben: Sie wären ein Star. Der Revolutionär des Urheberrechts. Der Visionär der Open Source. Interviews und Biopics in allen Medien würden folgen. Möglicherweise würde GQ Sie zum Mann des Jahres wählen. Stellen Sie sich mal vor, all diese Medienpräsenz. Träume würden wahr.


    Was gibt es also zu zögern? Ein winziger Link, ein einziges Dokument, das diese Gerichtsurteile belegt. Und uns allen ist, um einmal "Gossensprache" zu bemühen, wie meine Grundschullehrerin immer sagte, das Maul gestopft.


    Herr Bachhausen - Erretten Sie uns. Geben Sie uns die Dokumente! Bitte! Ich flehe Sie an!

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  30. Herrlich schwammig, nicht wahr?. Eigentlich müsste er schreiben: "jeder Spruch auf dieser Seite, der auch nur ansatzweise Komik enthält, ist bei Twitter gefunden und von mir kopiert worden."

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  31. @Bruce Twarze™ dieser Impressumszusatz ist genau so unsinnig wie ein Disclaimer bzgl. der Links auf Seiten Dritter

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  32. Ich hätte noch eine Frage an den Herrn Bachhausen:
    Aus welchem Grund werden nicht die Urheber der geposteten Tweets genannt?
    Da diese ja bekannt sein dürften, verstehe ich nicht, was dagegen spricht.
    Oder soll der Anschein erweckt werden, die Tweets wären eigenes geistiges Eigentum?

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  33. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich einfach mal die Kommentarfunktion missbrauche, um einen Post auf einem anderen Blog zu kommentieren, aber ich werde mich bestimmt nicht auf einer Seite namens prepaid-simkarten.net registrieren, nur um einen Kommentar zu schreiben.

    Es geht um diesen Post http://www.prepaid-simkarten.net/twitter-von-reputation-und-replikat von https://twitter.com/rainermau.
    Ihr könnte das lesen oder nicht, die Quintessenz der unteren Hälfte besteht aus zwei Dingen:

    1. Werde ich jetzt verhaftet, weil ich einen Tweet auf ein T-Shirt drucke und damit über den Dorfplatz laufe?
    2. Zitat: "Und DAS ist das WEB, Baby! aber auch das reale Leben. Es wird immer Wen geben der Dir etwas weg nehmen will. Wenn man sich darueber nicht im klaren ist oder sich darueber auch noch beschwert, solltet Ihr es einfach lassen! So einfach ist die Antwort."

    Ich möchte auf beides gern kurz eingehen.

    1. Nein, wirst du nicht. Darüber würde sich auch niemand aufregen, geschweige denneinen Blogpost schreiben. Wenn du aber zum Beispiel durch eine Fußgängerzone gehst und Postkarten in einem Laden hängen siehst, auf denen ein 2 Jahre alter Tweet von dir prangt und du weißt, was Texter normalerweise für sowas verdienen, dann ist das ärgerlich. Mir ist das passiert. Wieviel Geld damit verdient wurde weiß ich nicht, aber ich hätte gern mein Honorar gehabt, weil es mir einfach zusteht.
    Selbst wenn es aber nicht um Geld geht fehlt mir jegliches Verständnis dafür, warum ideelle Werte weniger schützenswert sein sollten als materielle!

    2. Ich übertreibe jetzt mal. Die Argumentation ist die gleiche wie in "Wenn du nicht willst, dass die Geheimdienste deine Daten auslesen, dann geh halt nicht ins Internet", "Du wurdest beklaut? Was gehst du auch auf den Markusplatz?" oder, auch gern genommen, "Wenn du nicht vergewaltigt werden willst, dann trag halt keine kurzen Röcke." Übertreibung Ende.

    Zusammenfassend schreibst du, dass man selbst Schuld ist, wenn man beklaut wird. Na klar. Lassen wir doch allen ihre Doktortitel, auch wenn es nicht ihre eigene geistige Leistung war. Sind die Leute doch selbst Schuld, wenn sie ihr Wissen in Bücher schreiben.


    So einfach ist es nicht. Es gibt Gesetze, an die man sich zu halten hat und das Urheberrecht gehört dazu. Und zwar OBWOHL die Gelegenheit da ist, sie zu brechen und OBWOHL manche Delikte geringfügiger sind als andere!


    Herzlichst, Ihr Rock Galore

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  34. Es ist offensichtlich, dass dieser ominöse Herr Bachhausen selbst
    noch nicht einmal der deutschen Sprache mächtig ist, wie man dem
    Kommentar problemlos entnehmen kann. Auch zu behaupten, im kritisierten
    Text seien Fehler, ich setze voraus, es sind Rechtschreibfehler gemeint,
    da zwischen "falschen Behauptungen" und "Fehlern" unterschieden wird,
    zeigt eine auffällige Unkenntnis deutscher Rechtschreibung. Es reicht noch nicht einmal mehr zur richtigen Groß-Klein-Schreibung. Wirklich erbärmlich, was dieser Herr Bachhausen leistet.


    Den Rest der Kommentare lohnt sich nicht durchzulesen, da es, ganz offensichtlich, verschwendete Liebesmüh ist, dem Herrn Bachhausen etwas Hirn zu verleihen. Intelligenz lässt sich weder aufzwingen noch irgendwie anders auf einen Menschen übertragen.


    Daher wird es dem Herrn Bachhausen auch nie dahinter kommen, wie sich die Problematik wirklich verhält, sein Intellekt ist einfach nicht in der Lage dem Pfad der Erkenntnis respektive dem Pfad der Schlussfolgerungen weit genug zu folgen. Bereits vorher läuft er (für Herrn Bachhausen: Hier ist jetzt wieder der Intellekt gemeint) vor eine Wand, die zu hoch, zu weit und zu undurchsichtig ist, als dass er ihm (für Herrn Bachhausen: dem Pfad) folgen könnte.

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  35. Ich verstehe nicht, warum Herr Bachhausen nicht bemerkt, dass er das ständig von ihm runtergebetete Zitat aus den Twitter-AGB nur zu seinen Gunsten auslegt - statt zu begreifen, dass er den wichtigsten Teil beim Zitieren immer wieder vergisst.

    Fangen wir ganz vorn an...


    Die AGB finden sich hier: https://twitter.com/tos

    Unter Punkt "5. Ihre Rechte" lautet der erste Satz: "Sie behalten die Rechte an allen Inhalten, die Sie über die Dienste übermitteln, veröffentlichen oder anzeigen". Das heißt: Wenn ich einen Tweet oder ein Foto über Twitter veröffentliche, dann habe ich weiterhin meine Rechte daran. Man erteilt Twitter lediglich eine Nutzungs-Lizenz.

    Weiter im Text: "Sie bestätigen, dass Twitter mit dieser Lizenz das Recht hat, die Dienste bereitzustellen, zu fördern und zu verbessern und die über die Dienste übermittelten Inhalte gemäß unseren Nutzungsbedingungen anderen Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen zur Verfügung zu stellen, die mit Twitter zwecks Syndizierung, Übertragung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Inhalte in anderen Medien und Diensten im Rahmen einer Partnerschaft zusammenarbeiten."

    Habt Ihr das "im Rahmen einer Partnerschaft" gesehen? Nun würde ich gern mal den Vertrag zwischen Twitter und Herrn Bachhausen sehen, der diese Lizenzierungs-Partnerschaft bestätigt. Das bringt seine Argumentation bereits zum ersten Mal ins Wackeln - wenn nicht sogar zum Zusammenbrechen.


    Aber gehen wir weiter.

    Tweets sind nur maximal 140 Zeichen lang, also wird oft argumentiert, das reiche nicht, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen - die Schöpfungshöhe wäre nicht ausreichend. Vor einiger zeit hat allerdings das Landgericht München I gemeint, "im Bereich der Sprachwerke gelten grundsätzlich geringe Anforderungen an die hinreichende Individualität (vgl. OLG Nürnberg GRUR-RR 2001, 225, 226 - Dienstanweisung)" (Quelle: http://openjur.de/u/254522.html).

    In dem Fall ging es um den Valentin-Spruch "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut", der gerade einmal aus 69 Zeichen besteht. Die Länge hat daher keine große Aussagekraft über die Schützbarkeit. Es geht lediglich darum, dass die Worte in einer nicht alltäglichen Weise zusammengefügt wurden, sondern durch geistige Anstrengung. Ein "Guten Morgen Chef" oder "Schönes Wetter heute" sind daher natürlich nicht schützbar. Der berühmte "Letzte Nacht, gegen 3 Uhr..."-Tweet von @oOtrinityOo jedoch schon.


    Und darin steckt das Dilemma von Herrn Bachhausen: Er kopiert ausschließlich Dinge, die originell sind - weil sie (unerwartete) Pointen enthalten. Es sind also eben gerade KEINE Alltags-Aussprüche. Die würden ja seine Facebook-Fans und Gäste im Publikum eher nicht witzig finden.

    Ich unterstelle daher, dass die kopierten Tweets sehr wohl eine "hinreichende Individualität" genießen.


    Jedenfalls kann ich "Betroffenen" nur raten, immer wieder bei Facebook die Kopien zu melden. Irgendwann sehen auch die in ihrer Datenbank, dass da ständig Beschwerden eingehen und unternehmen wirklich mehr als nur die Löschung der Beiträge.


    Viele Grüße,
    @WortMonster
    (@TWolizei)

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  36. Ich verstehe nicht, warum Herr Bachhausen nicht bemerkt, dass er das ständig von ihm runtergebetete Zitat aus den Twitter-AGB nur zu seinen Gunsten auslegt - statt zu begreifen, dass er den wichtigsten Teil beim Zitieren immer wieder vergisst.


    Fangen wir ganz vorn an...

    Die AGB finden sich hier: https://twitter.com/tos

    Unter Punkt "5. Ihre Rechte" lautet der erste Satz: "Sie behalten die Rechte an allen Inhalten, die Sie über die Dienste übermitteln, veröffentlichen oder anzeigen". Das heißt: Wenn ich einen Tweet oder ein Foto über Twitter veröffentliche, dann habe ich weiterhin meine Rechte daran. Man erteilt Twitter lediglich eine Nutzungs-Lizenz.

    Weiter im Text: "Sie bestätigen, dass Twitter mit dieser Lizenz das Recht hat, die Dienste bereitzustellen, zu fördern und zu verbessern und die über die Dienste übermittelten Inhalte gemäß unseren Nutzungsbedingungen anderen Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen zur Verfügung zu stellen, die mit Twitter zwecks Syndizierung, Übertragung, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Inhalte in anderen Medien und Diensten im Rahmen einer Partnerschaft zusammenarbeiten."

    Habt Ihr das "im Rahmen einer Partnerschaft" gesehen? Nun würde ich gern mal den Vertrag zwischen Twitter und Herrn Bachhausen sehen, der diese Lizenzierungs-Partnerschaft bestätigt. Das bringt seine Argumentation bereits zum ersten Mal ins Wackeln - wenn nicht sogar zum Zusammenbrechen.


    Aber gehen wir weiter.

    Tweets sind nur maximal 140 Zeichen lang, also wird oft argumentiert, das reiche nicht, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen - die Schöpfungshöhe wäre nicht ausreichend. Vor einiger zeit hat allerdings das Landgericht München I gemeint, "im Bereich der Sprachwerke gelten grundsätzlich geringe Anforderungen an die hinreichende Individualität (vgl. OLG Nürnberg GRUR-RR 2001, 225, 226 - Dienstanweisung)" (Quelle: http://openjur.de/u/254522.html).

    In dem Fall ging es um den Valentin-Spruch "Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut", der gerade einmal aus 69 Zeichen besteht. Die Länge hat daher keine große Aussagekraft über die Schützbarkeit. Es geht lediglich darum, dass die Worte in einer nicht alltäglichen Weise zusammengefügt wurden, sondern durch geistige Anstrengung. Ein "Guten Morgen Chef" oder "Schönes Wetter heute" sind daher natürlich nicht schützbar. Der berühmte "Letzte Nacht, gegen 3 Uhr..."-Tweet von @oOtrinityOo jedoch schon.

    Und darin steckt das Dilemma von Herrn Bachhausen: Er kopiert ausschließlich Dinge, die originell sind - weil sie (unerwartete) Pointen enthalten. Es sind also eben gerade KEINE Alltags-Aussprüche. Die würden ja seine Facebook-Fans und Gäste im Publikum eher nicht witzig finden.

    Ich unterstelle daher, dass die kopierten Tweets sehr wohl eine "hinreichende Individualität" genießen.


    Jedenfalls kann ich "Betroffenen" nur raten, immer wieder bei Facebook die Kopien zu melden. Irgendwann sehen auch die in ihrer Datenbank, dass da ständig Beschwerden eingehen und unternehmen wirklich mehr als nur die Löschung der Beiträge.


    Viele Grüße,
    @WortMonster
    (@TWolizei)

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  37. Nur eine Anmerkung, es ist nicht besonders glaubwürdig, die Beiträge als Guest, die man selbst geschrieben hat, selbst positiv zu bewerten.
    Bewertungen sind dafür da, um die Qualität eines Beitrags (und die Zustimmung) zu ermitteln. (seine eigene Android App zu bewerten und von dem Geschäftspartner bewerten zu lassen spielt, in der selben Liga)

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  38. Hannah Feigenbaum28. April 2014 um 18:41

    Oh. Herr Dirk Bachhausen (Inhaber von dikay51) legt die Dokumente, nach denen ihm im Namen des Volkes ein Richter die Lizenzen an allen Tweets, die er geklaut hat, zuspricht, jetzt doch nicht vor?

    Das verblüfft natürlich, da Herr Dirk Bachhausen (www.dikay51-deutschland.de) ja sonst in den letzten Tagen ein Paradebeispiel für Integrität, Ehrlichkeit und lupenreiner Argumentationskunst war. Und schlau. Und sexy.

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  39. Mich erinnert die Diskussion zur "Schöpfungstiefe" von Tweets an den Fall "Rolf Hohenhaus/ Riva-Verlag" im Jahr 2012. Der Proteststurm der deutschen Twittergemeinde war damals heftig als ein vom Riva Verlag geplantes Sprüche-Buch mit dem Titel nachts-um-3-uhr-klingelte-der-nachbar-mir-ist-vor-schreck-fast-die-bohrmaschine-aus-der-hand-gefallen ausschließlich in Favstar.fm hochdekorierte Tweets enthielt.

    Rolf Hohenhaus, der damalige Betreiber der Facebook-Seite “iSpruch“und Autor des Buches hatte laut Riva Verlag allerdings zugesichert, dass alle Inhalte von ihm stammen und keine Urheberrechte Dritter verletzt werden...

    Die Diskussion im Netz brachte letztendlich den Erfolg, dass der Verlag sein bereits gedrucktes Buch nicht zur Veröffentlichung brachte.
    (Näheres http://moltroff.wordpress.com/2013/01/09/diebstahl-inszenierung-und-authentizitat-auf-twitter/ )

    Der Diebstahl von geistigem Eigentum ist kein Kavaliersdelikt. Ob es allerdings weiterführend ist sich hier per Comment mit einem beratungsresistenten Pseudokünstler auseinander zu setzen oder ggfs doch einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ihm seitens eines Betroffenen angestrengt werden sollte (Rechtsschutzversicherung lässt grüßen) werfe ich mal in den digitalen Raum.

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  40. Liebe Frau Benken, wie sehen Sie das im Vergleich zu Tweets mit Bildern auf Instagram, die von anderen Platformen wie WeHeartIt, Instagram oder Tumblr von Ihnen kopiert, von Ihnen farblich und von Ihnen grössenmässig verfremdet und auf Ihrem Instagram-Account veröffentlicht werden?

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  41. Ich hätte gerne Antworten zu meinem jederzeit mehrfach belegbar nachweisbaren Statement: "Liebe Frau Benken, wie sehen Sie das im Vergleich zu Tweets mit Bildern auf Instagram, die von anderen Platformen wie WeHeartIt, Instagram oder Tumblr von Ihnen kopiert, von Ihnen farblich und von Ihnen grössenmässig verfremdet und auf Ihrem Instagram-Account veröffentlicht werden?"

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  42. Das hat nichts mit mir oder meinem Blogpost zu tun. Bleiben wir bitte beim Thema und klären Sie was immer Sie mit Regendelfin zu klären haben bitte woanders, Sie ist auf ausreichend vielen Kanälen erreichbar und ich sehe mein Blog nicht als Bühne für sämtliche Urheberrechtsfragen des Internets. Danke.

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  43. Verstehe ich das richtig, daß es hier bloß um Twitter-Urheberrechtsfragen geht, egal ob jemand woanders das "anders" sieht?

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  44. Nein, das verstehen Sie falsch. Ich sagte, dass es geeignetere Orte gibt, um mit Marie zu kommunizieren, als meinen Blog. Zudem müssten Sie da schon etwas konkreter sein. Das Wiederverwenden von Inhalten ist ja nicht grundsätzlich verboten, es unterliegt nur gewissen Regeln.
    Wenn Sie irgendetwas anders sehen, dürfen Sie das selbstverständlich äußern und wenn Sie etwas zum Thema beisteuern möchten, dann tun Sie das. Aber bleiben Sie halt auch beim Thema. Darüber hinaus ist die Frage schon falsch gestellt. Selbstverständlich gilt das Urheberrecht auch dort und Marie weiß das. Welche Antwort erwarten Sie also? Wenn Sie irgendwas haben, dann raus damit, wenn nicht, dann nicht.

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  45. Ach Silvio, lass doch einfach stecken. Merkst du nicht, dass hier keiner Bock auf deine Bildchen-Frage hat? Geh' doch bitte woanders spielen - hier reden jetzt mal nur die Erwachsenen.

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  46. ach sorry, muffchen, ich wusste nicht, dass das ne kuscheldiskussion für regendelfin- insider ist, die bloss ein wenig regendlifin-arschkrieche machen wollen! dann halt ich mich mal für die tuntschen zurück, um sie nicht zu beleideigen und ihnen ihren sommerfrischen lillet zu verderben!

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  47. es wird diskutiert werden. an andere stelle als hier, wo sich keine bilder posten laassen. vorerst somit genug.

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  48. Hier können sehr wohl Bilder gepostet werden, das wurde weiter oben auch schon gemacht.

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  49. Ich habe weiter oben schon zu erklären versucht, dass es hier überhaupt nicht um Regendelfin geht und wenn ihr zwei nicht aufhört zu trollen fliegt ihr raus. Danke.

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  50. Mmmh, Herr Bachhausen. Ich lese grade, dass ihr Twitter-Profil gesperrt wurde. Ich wollte Ihnen das nur mitteilen, denn es muss doch wohl ein Fehler sein, wenn Twitter den Account eines so guten Geschäftspartners sperrt.

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  51. Hat Bachhausen "meißten" wirklich so geschrieben? In so einem Fall würde ich ihm einen Grundkurs Deutsch für Anfänger empfehlen. :-)

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  52. Immerhin hat die Diskussion erreicht, liebe Frau von Benken, daß auch Sie in den letzten Tagen offenbar so einiges auf Ihrer Instagram-Timeline säubern mussten. Zum ewigen Andenken hab ich hier eine kleine, jederzeit erweiterbare Hale of Fame gestartet, damit manche Fotos dem public viewing erhalten bleiben mögen: https://www.flickr.com/photos/123596957@N02/

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  53. Punkt 1: Es ist nicht so schwer, ein Blog zu eröffnen. Sie können es zum Beispiel "FightRegendelfin" nennen und bei Blogger, Wordpress, tumblr oder wo auch immer hosten lassen. Dauert nur 5 Minuten. Das war jetzt die, zugegeben etwas subtile, zweite Bitte, Ihr Scharmützel mit Regendelfin woanders zu führen. Eine dritte wird es nicht geben.


    Punkt 2: Es besteht ein Unterschied zwischen kommerzieller und privater Nutzung, wie Sie vielleicht weiter oben gelesen haben könnten.


    Punkt 3: Des Weiteren besteht ein Unterschied zwischen dem systematischen Betreiben eines Accounts mit nahezu ausschließlich kopierten Inhalten und dem gelegentlichen Einstreuen dieser. Vielleicht nicht unbedingt rechtlich, aber für mich und dies ist mein Blog. Ich finde diesen Unterschied auch wichtig, denn niemand will das Spiel so weit treiben, dass YouTube-Videos verboten werden, weil im Hintergrund geschützte Musik läu... Oh.
    Solange die Waage in Richtung "Kreative Eigenleistung" und nicht in Richtung "Kopierte Inhalte" ausschlägt, habe ich persönlich nicht wirklich ein Problem. Bei kommerziellen Angeboten würde ich das hingegen möglicherweise anders bewerten.


    Punkt 4: Nicht alle der von Ihnen geteilten Beispiele verstoßen gegen das Urheberrecht.


    Punkt 5: Grundsätzlich vertrete ich den Standpunkt, dass jeder nur Dinge posten sollte, die ihm oder ihr selbst eingefallen sind und Fotos, die er oder sie selbst gemacht hat. Dann wären wir im gegenseitigen Respekt vor der Leistung anderer schon deutlich weiter. Insofern haben Sie natürlich, in den Teilen die das Urheberrecht auch betreffen, Recht, Unterschiede sehe ich trotzdem (s.o.).


    Meine oben dargelegten Punkte können wir gern diskutieren, bei allem, was Marie direkt betrifft: Viel Spaß mit dem eigenen Blog.


    Herzlichst, Rock Galore

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